Allgemeine Geschäftsbedingungen
- WDS Solutions UG & Co.KG ,
Rönneburger Straße 57a, 21079 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer René Wagner - AGB Stand: 28.04.2022 ©
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- Anwendungsbereich
- WDS SOLUTIONS (Anbieter) erbringt Leistungen für Unternehmen (Auftraggeber) insbesondere in den Bereichen Web- & Softwareentwicklung, Wartung, Performance-Marketing, sowie Recruiting (Mitarbeitergewinnung). Für die Geschäftsbeziehung zwischen WDS SOLUTIONS und dem Empfänger (Auftraggeber) der Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen WDS SOLUTIONS und dem Auftraggeber ausschließlich. AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, WDS SOLUTIONS hat diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch ohne erneuten Hinweis für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags sowie für neue gleichartige Verträge mit dem Auftraggeber.
- Individuelle Abreden zwischen WDS SOLUTIONS und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
- Das Angebot von WDS SOLUTIONS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber gegenüber WDS SOLUTIONS, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
- Softwareentwicklung
- 1. Vertragsgegenstand
- a) Vertragsgegenstand ist die Entwicklung einer individuellen Software für den Auftraggeber.
- b) Die Softwareentwicklung erfolgt auf der Grundlage eines zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Pflichtenhefts. Das Pflichtenheft wird von dem Auftraggeber, von WDS SOLUTIONS oder von beiden Vertragsparteien gemeinsam erstellt.
- 2. Vertragsschluss
- a) WDS SOLUTIONS erstellt ein Vertragsangebot, welches dem Auftraggeber in Text- oder Schriftform übermittelt wird.
- b) Der Auftraggeber kann das Angebot innerhalb der angegebenen Frist annehmen. Enthält das Angebot keine Annahmefrist, so beträgt diese vierzehn (14) Werktage. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von WDS SOLUTIONS bereits angefertigter Entwürfe nicht berechtigt und verpflichtet, an ihn übermittelte Entwürfe einschließlich von ihm angefertigter Kopien zu löschen und WDS SOLUTIONS die Löschung zu bestätigen.
- c) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen in der Ausführung oder zusätzliche Leistungen, bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung. Bei mündlichen Vereinbarungen gelten die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens.
- 3. Vergütung
- a) Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- b) Sofern Preise im Angebot nicht ausdrücklich als Festpreise gekennzeichnet sind, handelt es sich um unverbindliche Kostenvoranschläge. Ergibt sich nach Vertragsschluss, dass die Entwicklung nicht ohne eine wesentliche Überschreitung der geschätzten Kosten ausführbar sind, wird WDS SOLUTIONS den Auftraggeber unverzüglich informieren. Ein wesentliche Überschreitung ist gegeben, wenn die erwarteten Kosten mehr als 15% über dem Kostenvoranschlag liegen. Im Falle einer wesentlichen Überschreitung hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so hat WDS SOLUTIONS einen Anspruch auf eine Teilvergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Entwicklung.
- c) Die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung bzw. von Abschlagszahlungen ergibt sich aus dem Vertragsangebot. Sofern keine Fälligkeit vereinbart wurde, sind 50 % der Auftragssumme bei Beginn der Entwicklung und 50 % bei Erreichen eines Entwicklungsstands von 50 % zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist WDS SOLUTIONS zur Arbeitseinstellung bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs berechtigt.
- d) Gerät der Auftraggeber mit einer vereinbarten An- oder Vorauszahlung in Verzug, so ist WDS SOLUTIONS nach erfolglosem Ablauf einer dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
- 4. Mitwirkungspflichten
- a) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass während der gesamten Projektdauer ein mit dem Projekt vertrauter und entscheidungsbefugter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
- b) Kommt der Auftraggeber mit einer Mitwirkungshandlung in Verzug, so kann WDS SOLUTIONS eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was WDS SOLUTIONS infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart.
- c) WDS SOLUTIONS ist berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung einer Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass WDS SOLUTIONS den Vertrag kündigt, wenn die Mitwirkungshandlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn die Nachholung der Mitwirkungshandlung bis zum Ablauf der Frist nicht erfolgt. In diesem Fall kann WDS SOLUTIONS einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.
- 5. Lieferfrist
- a) Die Entwicklung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt mit Bereitstellung der erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber sowie nach Erhalt einer Anzahlung, sofern eine solche vereinbart wurde. Lieferfristen verlängern sich jeweils um den Zeitraum, für den der Auftraggeber eine geschuldete Mitwirkungshandlung unterlässt. Führt die Verzögerung der geschuldeten Mitwirkung des Auftraggebers zu einer zeitlichen Kollision mit anderen Projekten von WDS SOLUTIONS, so wird die Leistungserbringung für den Auftraggeber unterbrochen und nach Abschluss der anderen Projekte von WDS SOLUTIONS fortgesetzt.
- 6. Abnahme
- a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine vertragsgemäße Software abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- b) Als abgenommen gilt eine Software auch dann, wenn WDS SOLUTIONS dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
- 7. Mängelrechte
- a) Ist die entwickelte Software mangelhaft, so kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- b) Sofern der Auftraggeber bereits vor Übergabe der Software Mängel erkennt, ist er verpflichtet, WDS SOLUTIONS auf diese hinzuweisen. Nimmt der Auftraggeber eine mangelhafte Software ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm Mängelrechte nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
- c) Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel, so ist WDS SOLUTIONS nur dann zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Ursachen für den Mangel bereits bei der Abnahme vorhanden waren und nicht erst später entstanden sind.
- d) Macht der Auftraggeber einen Mangel geltend und stellt sich nach einer Fehlersuche heraus, dass kein Mangel vorliegt oder nicht von WDS SOLUTIONS verursacht worden ist, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Fehlersuche aufgewendete Zeit von WDS SOLUTIONS zu vergüten.
- e) Mängelrechte des Auftraggebers verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
- 8. Haftung
- a) Sofern die Entwicklung auf der Grundlage einer zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Drittanbietersoftware oder unter Nutzung von Open-Source-Software erfolgt, trägt der Auftraggeber das Risiko von System- oder Funktionsänderungen sowie der Datenschutzkonformität dieser Software. WDS SOLUTIONS übernimmt diesbezüglich keine Garantie oder Haftung.
- b) Die Vertragsparteien haften gegenseitig auf Ersatz von schuldhaft verursachten Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird gegenseitig ausgeschlossen.
- c) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schädiger oder dem Geschädigten verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Geschädigten darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schädiger weder kannte noch kennen musste, oder dass der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
- 9. Nutzungsrechte
- a) WDS SOLUTIONS räumt dem Auftraggeber die nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte an Softwareentwicklungen ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung ein. WDS Solutions ist berechtigt, Softwareentwicklungen für den Auftraggeber ohne Einschränkung selbst zu nutzen oder zu vermarkten.
- b) Der Auftraggeber ist berechtigt, die von WDS SOLUTIONS entwickelte Software nachträglich zu bearbeiten und in anderen Sprachen zu übersetzen.
- c) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung.
- 10. Vertragsbeendigung
- a) Verträge über Softwareentwicklungen enden mit der beiderseitigen Vertragserfüllung.
- b) Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung der Software den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist WDS SOLUTIONS berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
- C) Wartung
- 1. Vertragsgegenstand
- a) Die laufende Wartung der von WDS erstellten Software & Websites umfasst Aktualisierungen, die Pflege von Inhalten und sonstige administrative Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten werden als Dienstleistungen im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers erbracht, bei denen WDS SOLUTIONS das Tätigwerden, aber keinen bestimmten Erfolg schuldet.
- b) Sofern WDS SOLUTIONS Kommunikationsaufgaben übernimmt (z.B. Beantwortung von Nutzeranfragen), wird WDS SOLUTIONS die allgemeinen Vorgaben des Auftraggebers beachten. In Zweifelsfällen wird WDS SOLUTIONS den Auftraggeber zu einer individuellen Freigabe auffordern.
- 2. Vergütung
- a) Die Vergütung erfolgt aufwandsbezogen nach dem vereinbarten, sonst nach dem allgemeinen Stundensatz von WDS Solutions.
- b) Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Monatsende.
- D) Performance-Marketing
- 1. Vertragsgegenstand
- a) Perfomance-Marketing wird als Dienstleistung erbracht, bei der WDS SOLUTIONS das Tätigwerden, aber keinen bestimmten Erfolg schuldet. Insbesondere schuldet WDS SOLUTIONS keinen bestimmten Werbeerfolg im Sinne einer Steigerung von Umsätzen, Gewinnen oder anderen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.
- 2. Vergütung
- a) Leistungen werden aufgrund der Grundlage von Pauschalen und / oder Erfolgshonoraren abgerechnet.
- b) Pauschalen sind monatlich im Voraus zur Zahlung fällig.
- 3. Vertragsdurchführung
- a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, WDS SOLUTIONS die zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte in der vereinbarten Form sowie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
- b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Passwörter für Zugänge bei Beginn und Ende der Zusammenarbeit mit WDS SOLUTIONS zu ändern und die an WDS SOLUTIONS übermittelte Passwörter vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.
- c) Die laufende Optimierung von Marketingmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage eigener Erfahrungen und Kenntnisse von WDS SOLUTIONS ohne ein Weisungsrecht des Auftraggebers. WDS SOLUTIONS wird dem Auftraggeber ein Reporting bereitstellen. Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen Art, Umfang und Häufigkeit des Reportings im Ermessen von WDS SOLUTIONS.
- d) Der Auftraggeber ermächtigt WDS SOLUTIONS, Werbeanzeigen bis zur vereinbarten Höhe des Media-Budgets zu schalten und durch Belastung der vom Auftraggeber bei den einzelnen Werbeplattformen hinterlegten Zahlungsmittel zu bezahlen. Sofern die Vertragsparteien eine Bezahlung durch WDS SOLUTIONS vereinbaren, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt einer Rechnung zu erstatten. WDS SOLUTIONS ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen.
- 4. Haftung
- a) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen bei der Verwendung von Marketingmaterial verantwortlich. Sofern WDS SOLUTIONS Marketingmaterial erstellt, wird WDS SOLUTIONS dieses dem Auftraggeber zur Freigabe vorlegen. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber das rechtliche Risiko der Verwendung. Für den Fall, dass der Auftraggeber Werbematerial bereitstellt, ist WDS SOLUTIONS berechtigt, dieses ohne weitere Freigabe durch den Auftraggeber zu verwenden.
- b) Sofern die Erstellung von Rechtstexten durch WDS SOLUTIONS vereinbart ist, beschränkt sich die Leistung von WDS SOLUTIONS auf die Bedienung von sog. Generatoren. Die Bedienung erfolgt nur im Rahmen der allgemeinen Kenntnisse von WDS SOLUTIONS und stellt keine Rechtsberatung dar. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die erstellten Rechtstexte.
- 5. Vertragslaufzeit
- a) Verträge über Performance-Marketing haben die vereinbarte Erstlaufzeit. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um den Zeitraum der Erstlaufzeit, wenn es nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Erstlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer Vertragspartei gekündigt wird.
- b) Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.
- 6. Nutzungsrechte
- a) Die Nutzung des von WDS SOLUTIONS erstellten Werbematerials im Rahmen von Performance-Marketing ist auf die Laufzeit des Vertrages begrenzt.
- b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von WDS SOLUTIONS erstelltes Werbematerial nach Vertragsbeendigung zu löschen und WDS SOLUTIONS die Löschung in Textform zu bestätigen.
- E) Recruiting (Mitarbeitergewinnung)
- 1. Leistungen
- a) WDS SOLUTIONS ist spezialisiert auf Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“), sowie Mitarbeiter für Unternehmen im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
- b) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen WDS SOLUTIONS und des Auftraggebers. Soweit der Auftraggeber WDS SOLUTIONS mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Auftraggebers beauftragt, erteilt er WDS SOLUTIONS insoweit eine entsprechende Vollmacht.
- c) Berichte, Reports und dergleichen stellt WDS SOLUTIONS auf Anfrage zur Verfügung.
- d) Der Auftraggeber bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Werbeplattform. Der Auftraggeber trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
- e) WDS SOLUTIONS und der Auftraggeber sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, WDS SOLUTIONS dem Auftraggeber gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise, aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
- f) Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen von WDS SOLUTIONS, die dieser für den Auftraggeber erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Businessmanager des Auftraggebers temporär oder permanent sperren. WDS SOLUTIONS hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des Auftraggebers bleibt insoweit unberührt.
- g) WDS SOLUTIONS ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
- h) In Bezug auf die Inhalte eines mit WDS Solutions eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
- 2. Vertragsschluss
- a) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot von WDS SOLUTIONS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Auftraggeber wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
- b) Der Vertragsschluss zwischen WDS SOLUTIONS und dem Auftraggeber kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
- c) Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen WDS SOLUTIONS und dem Auftraggeber willigt der Auftraggeber ein, dass WDS SOLUTIONS das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
- d) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
- 3. Vergütung
- a) Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
- b) Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig und unmittelbar mit Vertragsschluss an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
- c) Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die WDS SOLUTIONS im Auftrag des Auftraggebers durchführt, dem Auftraggeber zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
- d) Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Auftraggeber WDS SOLUTIONS anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden von WDS SOLUTIONS beruhen.
- e) Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
- f) Unterlässt der Auftraggeber eine notwendige Mitwirkungshandlung (Zugangsdaten, Dokumente, Informationen, etc.) und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch WDS SOLUTIONS, bleibt der Vergütungsanspruch von WDS SOLUTIONS grundsätzlich unberührt. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
- 4. Vertragsdurchführung
- a) Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt WDS SOLUTIONS grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
- b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, WDS SOLUTIONS die zur Leistungserbringung notwendigen Inhalte in der vereinbarten Form sowie alle sonstigen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen. Ist WDS SOLUTIONS daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch von WDS SOLUTIONS unberührt.
- c) Die laufende Optimierung von Marketingmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage eigener Erfahrungen und Kenntnisse von WDS SOLUTIONS ohne ein Weisungsrecht des Auftraggebers. WDS SOLUTIONS wird dem Auftraggeber ein Reporting bereitstellen. Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen Art, Umfang und Häufigkeit des Reportings im Ermessen von WDS SOLUTIONS.
- d) Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen.
- e) WDS SOLUTIONS ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, dem Auftraggeber gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
- f) Der Auftraggeber ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
- g) Der Auftraggeber ermächtigt WDS SOLUTIONS, Werbeanzeigen bis zur vereinbarten Höhe des Media-Budgets zu schalten und durch Belastung der vom Auftraggeber bei den einzelnen Werbeplattformen hinterlegten Zahlungsmittel zu bezahlen. Sofern die Vertragsparteien eine Bezahlung durch WDS SOLUTIONS vereinbaren, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt einer Rechnung zu erstatten. WDS SOLUTIONS ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen.
- 5. Verzug
- a) Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch WDS SOLUTIONS beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Auftraggeber beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers umfassend erbracht wurden.
- b) Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich WDS SOLUTIONS das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
- c) WDS SOLUTIONS ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber WDS SOLUTIONS in Verzug ist. WDS SOLUTIONS ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich WDS SOLUTIONS aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
- 6. Haftung
- a) WDS SOLUTIONS haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
- b) WDS SOLUTIONS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von WDS SOLUTIONS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet WDS SOLUTIONS für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von WDS SOLUTIONS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von WDS SOLUTIONS gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
- c) WDS SOLUTIONS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- 7. Vertragslaufzeit
- a) Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige, ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
- b) Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem in der individuellen Vereinbarung festgelegten Datum und ist vom Ausspielungsbeginn der Werbeanzeigen unabhängig. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
- c) Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
- d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- 8. Nutzungsrechte
- a) Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
- b) Der Auftraggeber räumt WDS SOLUTIONS an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
- c) Der Auftraggeber räumt WDS SOLUTIONS weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- d) Der Auftraggeber stellt WDS SOUTIONS von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
- e) Die Nutzung des von WDS SOLUTIONS erstellten Werbematerials im Rahmen von Performance-Marketing, sowie Online-Marketing Maßnahmen ist auf die Laufzeit des Vertrages begrenzt. Der Auftraggeber erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
- f) WDS SOLUTIONS ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
- g) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von WDS SOLUTIONS erstelltes Werbematerial nach Vertragsbeendigung zu löschen und WDS SOLUTIONS die Löschung in Textform zu bestätigen.
- 9. Abnahme
- a) WDS SOLUTIONS kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
- b) Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen von WDS SOLUTIONS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von WDS SOLUTIONS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
- F) Zahlungsbedingungen
- a) Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung, CopeCart und Vorkasse möglich.
- b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, WDS SOLUTIONS unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. WDS SOLUTIONS ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
- G) Referenznennung
- a) WDS SOLUTIONS ist berechtigt, im Impressum und Footer einer von WDS SOLUTIONS erstellten Website oder Anwendung genannt und verlinkt zu werden. WDS SOLUTIONS ist weiterhin berechtigt, den Auftraggeber einschließlich seines Logos als Referenz auf der Webseite von WDS SOLUTIONS anzugeben. Bei einer nachträglichen Bearbeitung der Website oder Anwendung durch den Auftraggeber kann WDS SOLUTIONS verlangen, im Zusammenhang mit der veränderten Website oder Anwendung nicht mehr genannt zu werden.
- b) WDS SOLUTIONS ist berechtigt, Projektdaten, insbesondere Daten aus dem Bereich des Performance-Marketings, in anonymisierter Form für die eigene Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden und in Medien eigener Wahl zu veröffentlichen.
- H) Schlussbestimmungen
- a) Erfüllungsort für alle Leistungen von WDS SOLUTIONS ist der Sitz von WDS SOLUTIONS. Leistungen werden online erbracht. Persönliche Treffen können im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.
- b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen Rechtsordnungen.
- c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von WDS SOLUTIONS, soweit der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
AGB Stand: 28.04.2022 ©